Wir sind ein junge Familie mit Lebensmittelpunkt in Stralsund, wir lieben diese Stadt mit seinem historischen Ambiente und seiner Nähe zum Meer. Unseren Gästen wollen wir dieses Lebensgefühl im Herzen der Hansestadt ein Stück weit weitergeben. So paaren sich historisches Ambiente mit moderndem Wohngefühl.
Informationen
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Regeln
Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen
Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung
verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist
besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und
Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast
verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu
halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und
technische Geräte auszuschalten. Der Gast ist verpflichtet regelmäßig in allen
Räumen zu lüften, mindestens 2-mal täglich die gesamte Ferienwohnung.
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der
Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters
erlaubt. In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu
200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen im Außenbereich erlaubt.
Die Internetnutzung ist gestattet soweit diese nicht gegen
die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere
widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und
strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet
allein der Gast.
Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration
o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl
ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von
Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein-
und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der
Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen
Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht
zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts
vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls
nicht zumutbar oder unmöglich.